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Impressum

Firmenname:

P-R-Immobilien

Anschrift:

Salemweg 15

Ort:

88048 Friedrichshafen

Telefon:

(+49) 7541 3579-116

Fax:

(+49) 7541 3579-117

Email:

anfrage@p-r-immobilien.de

Geschäftsführer:

Pamela Rohloff

Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c GewO erteilt vom LRA Bodenseekreis, Gemeinde Langenargen - Hauptamt -

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Landratsamt Bodenseekreis

Zuständige Kammer:

IHK Ravensburg

Berufsbezeichnung:

Makler nach § 34C

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

St.Nr.: 611 2200 600

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:

P-R-Immobilien

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AGB 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma P-R-Immobilien.
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Maklergeschäfte der Firma P-R-Immobilen mit dem jeweiligen Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schrifltich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
2. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber, Eigentümer, Verkäufer oder Architekten erteilten Auskunft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Den Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung des Objektes behalten wir uns vor.
3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt.
4. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
5. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
6. Der Provisionsanspruch ist entstanden und verdient, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Eine Mitursachlichkeit ist in Hinblick auf den Vertragsabschluss für das Entstehen des Provisionsanspruchs ausreichend.
Als Vertragsabschluss gilt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages. Bei Mietverträgen gilt als Vertragsabschluss der Abschluss und die Unterzeichnung des Mietvertrages.
Für den Provisionsanspruch ist es unerheblich, ob der Vertrag genau in der gleichen Weise zustande kommt wie ursprünglich vereinbart, oder ob beispielsweise Änderungen des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten oder sonstiger Vereinbarungen vorgenommen wurden.
Maßgeblich ist der vom Auftraggeber angestrebte wirtschaftliche Erfolg.
Eine Provision aus einem notariell geschlossenen Vertrag bleibt auch bestehen, sollte der Kaufvertrag zwischen den Parteien einvernehmlich wieder aufgehoben oder rückgängig gemacht werden.
Oben Ausgeführtes gilt für Mietverträge entsprechend.
Die Provision ist verdient und fällig am Tag des Vertragsabschlusses - bei Verkauf mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages, bei Miete mit der Unterzeichnung des Mietvertrages.
Die Provision ist unabhänig von einer noch zu erteilenden Genehmigung zu bezahlen, eine Nichterteilung hat keinen Einfluss auf den Provisionsanspruch.
1. Die Käuferprovision bei Verkauf beträgt 3,57% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem Gesamtbruttokaufpreis.
2. Die vom Mieter zu zahlende Maklerprovision beträgt 2,38 Monatskaltmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, diese wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsunterzeichnung.

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Jürgen Nußbaum
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